Falls Sie am AOK-Haus- oder Facharztvertrag teilnehmen oder bei bestimmten BKKs versichert sind, besteht bei uns für Sie die Möglichkeit die Abrechnung über diesen Sondervertrag laufen zu lassen, was mit geringerer Bürokratie und verkürzten Wartezeiten einhergeht. AOK-Versicherte, die noch nicht an diesen Verträgen teilnehmen, können auf Wunsch bei uns in den Facharztvertrag eingeschrieben werden.