Gesetzlich Versicherte können über ihre Versichertenkarte Therapie erhalten. Zur vertieften Indikationsstellung und Diagnostik werden nach der ersten Sprechstunde weitere Vorgespräche durchgeführt. Danach kann mit der Psychotherapie begonnen werden. Eine Überweisung vom Arzt ist nicht notwendig. Da Therapiepraxen gesetzlich vorgegeben mit einer Beschränkung des Behandlungsvolumens arbeiten müssen, ist mit Wartezeiten zu rechnen bis ein Therapieplatz frei wird. Ausnahmen bilden die sogenannten Selektivverträge, die die AOK und viele BKK´s ihren Versicherten in Baden Württemberg anbieten (siehe dort).