Nach Unfällen oder Vorfällen auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz kann eine erforderliche Psychotherapie mit den Berufsgenossenschaften abgerechnet werden. Die von den Berufsgenossenschaften anerkannten PsychotherapeutInnen verfügen über besondere Fortbildungen und Erfahrungen bei der Behandlung traumatischer Ereignisse. Wir sind zur Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften berechtigt.