Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte können über ihre Versichertenkarte Therapie erhalten. Zur vertieften Indikationsstellung und Diagnostik werden nach der ersten Sprechstunde weitere Vorgespräche durchgeführt. Danach kann mit der Psychotherapie begonnen werden...

Versicherte von AOK und BKKs

Falls Sie am AOK-Haus- oder Facharztvertrag teilnehmen oder bei bestimmten BKKs versichert sind, besteht bei uns für Sie die Möglichkeit die Abrechnung über diesen Sondervertrag laufen zu lassen, was mit geringerer Bürokratie und verkürzten Wartezeiten einhergeht. AOK-Versicherte, die noch nicht an diesen Verträgen teilnehmen, können auf Wunsch bei uns in den Facharztvertrag eingeschrieben werden.

Privatversicherte und Selbstzahler

Privatvericherte, Beihilfeversicherte und Selbstzahler können bei uns Therapie erhalten. Abgerechnet wird mit dem üblichen 2,3-fachen Satz (GOP). Nach den notwendigen Vorgesprächen zu Indikationsstellung und Diagnostik ist es unproblematisch mit einer Therapie zu beginnen...

Berufsgenossenschaften

Nach Unfällen oder Vorfällen auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz kann eine erforderliche Psychotherapie mit den Berufsgenossenschaften abgerechnet werden. Die von den Berufsgenossenschaften anerkannten PsychotherapeutInnen verfügen über besondere Fortbildungen und Erfahrungen bei der Behandlung traumatischer Ereignisse...