Privatvericherte, Beihilfeversicherte und Selbstzahler können bei uns Therapie erhalten. Abgerechnet wird mit dem üblichen 2,3-fachen Satz (GOP). Nach den notwendigen Vorgesprächen zu Indikationsstellung und Diagnostik ist es unproblematisch mit einer Therapie zu beginnen. Ausnahmen sind Privatversicherungsverträge, die eine Psychotherapie ausschließen oder stark limitieren. Sollten Sie unsicher über die konkreten Bedingungen ihres Vertrags sein, ist es empfehlenswert sich vor Beginn darüber zu informieren.